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Die Gebühren für meine anwaltliche Tätigkeit richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Es besteht die Möglichkeit, eine Gebührenvereinbarung (Pauschal- oder Stundenhonorar) zu treffen.

Erstberatung
Die Gebühren für eine Erstberatung belaufen sich nach dem RVG für Verbraucher je nach Bedeutung der Sache und Umfang der Tätigkeit auf maximal 190,00 € netto.

außergerichtliche und gerichtliche Tätigkeit
Bei einer über eine Beratung hinausgehenden außergerichtlichen oder gerichtlichen Tätigkeit richten sich die Gebühren nach dem Gegenstands- bzw. Verfahrens-/Streitwert. Ich bin gerne bereit, Ihnen das Gebührensystem zu erläutern und die voraussichtlichen Kosten zu berechnen.

Rechtsschutzversicherung
Sofern Sie rechtsschutzversichert sind, bitte ich Sie, bereits beim Erstgespräch Ihren Versicherungsschein oder die letzte Beitragsrechnung mitzunehmen. Ich hole dann für Sie die Deckungsanfrage bei Ihrer Versicherung ein.

Weitere Informationen zur Beratungs- und Prozesskostenhilfe:
Antrag auf Prozesskostenhilfe/Verfahrenskonstenhilfe
Antrag auf Beratungshilfe